EEX erhielt Zuschlag für nationalen Emissionshandel

Wie in der Energiebranche bereits erwartet, hat die Börse European Energy Exchange (EEX) am 15. März 2021 den Zuschlag für den nationalen Emissionshandel erhalten und verantwortet diesen ab Oktober 2021.Das Mandat der EEX umfasst demnach den Verkauf der Emissionszertifikate während der Festpreisphase bis einschließlich 2025.

Die CO2-Bepreisung von Brennstoffen in den Sektoren Gebäude und Verkehr geht mit dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) über die bislang vom EU-ETS betroffenen Energie- und Industrieanlagen hinaus. Grundlage hierfür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).Viele jetzt vom nEHS betroffene Unternehmen als „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen betreten hier Neuland im Umgang mit den Regelungen des Umweltrechts und den umfangreichen Berichtspflichten.

Die Handelsteilnehmer – also Inverkehrbringer von Brennstoffen, wie etwa Gaslieferanten oder Mineralölunternehmen – sollen laut EEX während der einzelnen Verkaufstermine ein Zeitfenster von sechs Stunden bekommen, um ihre Kaufaufträge zu übermitteln. Die Menge an Zertifikaten, die ein Teilnehmer kaufen kann, ist zu Beginn nicht limitiert. Das bedeutet: Zertifikate für 2021 zum Preis von 25 Euro/Tonne CO2 können im selben Jahr unbegrenzt gekauft werden. Im folgenden Jahr dürfen laut BEHG noch zehn Prozent der Mengen nachgekauft oder wieder abgestoßen werden.

Der Preis pro Tonne CO2 liegt zum Start bekanntermaßen bei 25 Euro und soll bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 soll sich der Preis dann in Auktionen bilden. Hierbei ist ein Korridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen.

Vom BEHG betroffene Inverkehrbringer von Brennstoffen können als Teilnehmer am nEHS eine Zulassung erhalten (Zulassungsbedingungen ab September auf der EEX-Website) oder Zertifikate über einen erfahrenen, bereits zugelassenen Teilnehmer erwerben – das können etwa Handelsgesellschaften oder Stadtwerkekooperationen sein.

Teilnehmer am nEHS müssen erstmals bis zum 31. Juli 2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten. Zwei Monate später, also zum 30. September 2022, müssen sie im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben. Basis für den Jahresbericht ist der sogenannte Überwachungsplan, der zuvor von der DEHSt genehmigt werden muss. Um diese Daten genau und konsistent erheben zu können, empfiehlt sich, die vorausschauende Planung des Überwachungsplanes aufgrund der hohen Verfahrenskomplexität möglichst zeitnah zu beginnen.