Strompreiskompensation für die Industrie

Energieintensive Industrien wie Stahl oder Chemie können für den Zeitraum 2013 bis 2020 einen Ausgleich für die Kosten erhalten, die aus dem CO2-Emissionshandel in der EU entstehen und über den Strompreis auf sie abgewälzt werden (sog. Strompreiskompensation). Diese Beihilfen gemäß der geänderten deutschen Richtlinie zu diesem Bereich, wurden von der Europäischen Kommission genehmigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sie sollen sicherstellen, dass Unternehmen aus stromintensiven Sektoren einen Teil ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten kompensieren und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Jeweils rückwirkend für das Vorjahr können die betroffenen Industriezweige ab dem 1. Januar 2014 einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten der CO2-Emissionen stellen. Bewilligungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).