ETS-1-Reform im Juli: Zwischen Wettbewerbsdruck und Klimazielen

Die turnusmäßige Überprüfung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) im Juli steht unter besonderen politischen Vorzeichen. Selten zuvor wurde so intensiv darüber gestritten, wie sich Klimaschutz, Investitionssicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit miteinander vereinbaren lassen.

Während Teile der Industrie vor zusätzlichen Belastungen warnen und Entlastungen fordern, sehen Klimaexperten die Gefahr, dass der Emissionshandel durch zu weitreichende Eingriffe seine zentrale Lenkungswirkung verliert.

Die EU-Kommission will ihren Reformvorschlag am 15. Juli vorlegen. Zwar handelt es sich formal um die reguläre Überprüfung des Systems, politisch aber ist daraus längst eine Grundsatzdebatte über die Zukunft des europäischen CO₂-Marktes geworden.

Warum die Juli-Revision so bedeutsam ist
Das ETS 1 ist seit der Reform von 2023 eines der schärfsten Klimainstrumente weltweit: Der Zertifikatedeckel sinkt schneller, die Marktstabilitätsreserve (MSR) entzieht Überschüsse dem Markt, und mit dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wurde zugleich der schrittweise Abschied von kostenlosen Zuteilungen eingeleitet.

Die wirtschaftliche Lage hat die politische Debatte verändert
Hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten und anhaltender Wettbewerbsdruck gegenüber den USA und China nähren Zweifel, ob der gegenwärtige Kurs industriepolitisch durchzuhalten ist. Entsprechend wächst der Druck auf Brüssel, die Regeln des ETS zumindest teilweise nachzujustieren.

Der Europäische Rat hat im März zwar ausdrücklich die „wesentliche Rolle des Emissionshandelssystems bei der Klima- und Energiewende“ bekräftigt. Gleichzeitig forderten die Mitgliedstaaten jedoch, die Volatilität des CO₂-Preises und deren Auswirkungen auf die Strompreise zu begrenzen. Diese doppelte Botschaft – Bekenntnis zum ETS bei gleichzeitiger Forderung nach Entlastung – prägt die bevorstehende Reform.

Vier Stellschrauben der Reform
Nach Einschätzung des Klimaökonomen Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“ stehen der EU-Kommission bei der Revision im Wesentlichen vier Stellschrauben zur Verfügung: die Marktstabilitätsreserve, die kostenlose Zuteilung und Benchmarks, die Verwendung der ETS-Einnahmen zur industriellen Dekarbonisierung sowie die Mengendeckelung des Systems.

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