Emissionszertifikate in der dritten Handelsperiode

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) wurde auf Basis der am 13. Oktober 2003 verabschiedeten EU-Emissionshandelsrichtlinie am 1. Januar 2005 gestartet. Es ist das zentrale Politikinstrument der Europäischen Union zur Erreichung des Reduktionsziels aus dem Kyoto-Protokoll, in dem sich die EU verpflichtet hat, den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis 2012 um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen der „Lastenteilungsvereinbarung“ jeweils zu nationalen Klimaschutzzielen verpflichtet. Eine Verbindung des EU EHS mit dem Kyoto-Protokoll besteht darin, dass sich Unternehmen Reduktionszertifikate aus Joint Implementation- und Clean Development Mechanism-Projekten anerkennen lassen können, um ihre Verpflichtungen innerhalb des EU-Systems zu erfüllen. Dies ist in der so genannten Linking-Direktive geregelt.

In der ab 2013 beginnenden dritten Handelsperiode wird der Energiesektor grundsätzlich alle seine Emissionsrechte kaufen müssen. Der Zukauf von internationalen Emissionszertifikaten ist allerdings eingeschränkt worden: Es sollen lediglich Zertifikate aus wenig entwickelten Ländern zugelassen werden; bestimmte Projektaktivitäten sind nicht mehr zum europäischen Emissionshandelssystem zugelassen.